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Spenden & Zustiftung

Spenden

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Arbeit allgemein oder ein bestimmtes Projekt durch eine Spende unterstützen möchten.

Als anerkannte gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts sind wir zur Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen berechtigt.

Unser Spendenkonto bei der Sparkasse Düren lautet:

IBAN D42 3955 0110 1200 9206 58
BIC SDUEDE33XXX

Zustiftung

Neben der Spende können Sie die Arbeit der Stiftung auch bereits zu Lebzeiten oder durch ein Testament in Form eine Zustiftung unterstützen.

Unter einer Zustiftung versteht man eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung. Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen einer Stiftung, sie können aus Geld oder Sachleistungen (z.B. Immobilien) bestehen.

Wenn Sie mit Ihrer Zustiftung nur einen bestimmten Teil des Stiftungszwecks unterstützen möchten, kann Ihre Zustiftung rechnerisch getrennt vom Grundstockvermögen erfasst werden und die auf diese Zustiftung anfallenden Vermögenserträge werden dann ausschließlich für den von Ihnen bestimmten Zweck verwendet. Bei ausreichender Dotation können solche "Themenfonds" auch mit dem Namen des Zustifters verbunden werden.

Gemäß § 10 b Abs. 1a EStG i.V.m. § 9 Nr. 5 GewStG haben Sie die Möglichkeit, Zuwendungen in den Grundstock einer gemeinnützigen Stiftung zu leisten und diese Zuwendung steuerlich geltend zu machen. Hierfür können Sie einen Höchstbetrag von bis zu 1.000.000 Euro als Sondersausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt in Abzug bringen.

In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne über die verschiedenen Alternativen. Innerhalb des RKP-Netzwerks können wir bei Bedarf steuerrechtlichen Rat hinzuziehen.

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